Schadensmeldung im Mietobjekt
Basisinformationen
Auch an kirchlichen Objekten können Schäden in der Substanz auftreten. Diese Schäden müssen behoben werden, um den kirchlichen Besitz in seinem Wert zu erhalten.
Voraussetzungen
Schaden an kirchlichem Eigentum (oft Mietobjekte)
Verfahrensablauf
In der Regel erreichen Schadensmeldungen die Gemeindebüros der Kirchengemeinden oder bei einer Vollverwaltung die Berater(innen)Liegenschaften telefonisch oder per E-Mail. Nach Schadenseinschätzung wird entweder direkt oder nach Angebotseinholung ein Handwerker durch die Gemeindebüros der Kirchengemeinden oder bei einer Vollverwaltung durch die Berater(innen) Liegenschaften beauftragt. Auch wird eine sog. Schwellenwertprüfung vorgenommen und soweit notwendig eine Rechnung an den Mieter erstellt. (gem. Regelung Kleinreparaturen im Mietvertrag)
Erforderliche Unterlagen
Schadensmeldung
Vertiefungsinformationen
Rechtsgrundlage
Mietvertrag