Schadensmeldung im Mietobjekt

Basisinformationen

Auch an kirchlichen Objekten können Schäden in der Substanz auftreten. Diese Schäden müssen behoben werden, um den kirchlichen Besitz in seinem Wert zu erhalten.

Voraussetzungen

Schaden an kirchlichem Eigentum (oft Mietobjekte)

Verfahrensablauf

In der Regel erreichen Schadensmeldungen die Gemeindebüros der Kirchengemeinden oder bei einer Vollverwaltung die Berater(innen)Liegenschaften telefonisch oder per E-Mail. Nach Schadenseinschätzung wird entweder direkt oder nach Angebotseinholung ein Handwerker durch die Gemeindebüros der Kirchengemeinden oder bei einer Vollverwaltung durch die Berater(innen) Liegenschaften beauftragt. Auch wird eine sog. Schwellenwertprüfung vorgenommen und soweit notwendig eine Rechnung an den Mieter erstellt. (gem. Regelung Kleinreparaturen im Mietvertrag)

Erforderliche Unterlagen

Schadensmeldung

Vertiefungsinformationen

Rechtsgrundlage

Mietvertrag

Ansprechpartner

Themenschwerpunkt