Abwicklung eines Gebäudeversicherungsschadens
Basisinformationen
Auch Kirchengemeinden verfügen über Versicherungsverträge (Einzel- oder Sammelversicherungsverträge). alle Kirchengemeinden verfügen über eine Gebäude- und Inventarversicherung. Individuell sind auch andere oder weitere Versicherungsverträge (z.B. Elementarversicherungen etc.) möglich.
Verfahrensablauf
In der Regel wird der Schadensfall telefonisch bei den zuständigen Beratern Bau angezeigt. Diese nehmen den Sachverhalt auf. In der Regel muss eine Schadensdokumentation (meist als Bilddokumentation) erfolgen und ein Kostenvoranschlag eingeholt werden. Diese Unterlagen werden dem Versicherer zur Verfügung gestellt und dieser trifft die Entscheidung über die Schadensregulierung dem Grunde und der Höhe nach.
Erforderliche Unterlagen
Schadensdokumentation (meist Bilddokumentation); Kostenvoranschlag
Rechtsgrundlage
Entsprechende Versicherungsbedingungen