Meldewesen
Basisinformationen
Zur Erfüllung der christlichen Aufgaben in Seelsorge, Verkündigung und Diakonie benötigt die Kirche personenbezogene Daten ihrer Gemeindeglieder. Nach dem Melderecht werden alle Änderungen im kommunalen Melderegister, welche Kirchenglieder betreffen, durch die Kommunen unmittelbar an das Kreiskirchenamt gesandt. Wir führen im Auftrag der von uns verwaltenden Kirchengemeinden das Gemeindegliederverzeichnis, da sich durch Umzüge, Taufen, (Wieder-) Eintritte, Eheschließungen und auch durch Austritte und Sterbefälle regelmäßig Veränderungen ergeben. Das Meldewesen wird bei uns zentral für alle uns angeschlossenen Kirchengemeinden am Standort Iserlohn verwaltet.