Melde­wesen

Zur Er­füllung der christ­lichen Auf­gaben in Seel­sorge, Ver­kündigung und Dia­konie be­nötigt die Kirche personen­bezogene Daten ihrer Ge­meinde­glieder. Nach dem Melde­recht werden alle Änder­ungen, welche Kirchen­glieder be­tref­fen,  im kom­mu­nalen Melde­register von den Kom­munen un­mittel­bar digital an das kirch­liche Melde­wesen über­mittelt. Durch Um­züge, Taufen, Wiederaufnahmen, Ehe­schließungen und auch durch Aus­tritte und Sterbe­fälle ergeben regel­mäßig Ver­änderungen.

 

Eine regel­mäßige Über­prüfung der kommunal ge­lieferten Daten ist daher außer­ordentlich wichtig, um die Daten­qualität laufend zu ver­bessern. Um dies zu ge­währ­leisten wird das Ge­meinde­glieder­verzeichnis der uns an­ge­schlos­senen Kirchen­ge­meinden zentral am Stand­ort Iser­lohn ver­waltet.

 

Darüber hinaus stehen wir unseren Kirchen­gemeinden beratend und unterstützend zur Seite.

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