Meldewesen
Zur Erfüllung der christlichen Aufgaben in Seelsorge, Verkündigung und Diakonie benötigt die Kirche personenbezogene Daten ihrer Gemeindeglieder. Nach dem Melderecht werden alle Änderungen, welche Kirchenglieder betreffen, im kommunalen Melderegister von den Kommunen unmittelbar digital an das kirchliche Meldewesen übermittelt. Durch Umzüge, Taufen, Wiederaufnahmen, Eheschließungen und auch durch Austritte und Sterbefälle ergeben regelmäßig Veränderungen.
Eine regelmäßige Überprüfung der kommunal gelieferten Daten ist daher außerordentlich wichtig, um die Datenqualität laufend zu verbessern. Um dies zu gewährleisten wird das Gemeindegliederverzeichnis der uns angeschlossenen Kirchengemeinden zentral am Standort Iserlohn verwaltet.
Darüber hinaus stehen wir unseren Kirchengemeinden beratend und unterstützend zur Seite.