Erfassung einer Anlage im Bau (AiB)

Basisinformationen

Es gibt Herstellungskosten welches buchhalterisch als Anlage im Bau (AiB) erfasst werden müssen, da diese rein auf Ebene der Bilanz und nicht als Aufwendungen im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) dargestellt werden. Zu diesen Herstellungskosten gehören u. a. die Kosten für den Neubau oder die Kosten für über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserungen des gesamten Gebäudes.

Verfahrensablauf

In der Regel geht eine Baurechnung bei den hausinternen Architektinnen und Architekten ein, diese Kennzeichen die Rechnung entsprechend (BK/AiB (sachlich richtig, Freistellung, Sichtungshinweis bei externen Architekten))und leiten sie an die Anlagenbuchhaltung weiter. Dort wird die Rechnung auf alle notwendigen Freizeichnungen (Freistellung, sachlich richtig, angeordnet, Zeichnung durch den Architekten) geprüft. Ferner prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anlagenbuchhaltung ob bereits eine Anlage im bau eingerichtet ist oder eine Neuanlage notwendig ist. Wird die Rechnung als Anlage im Bau erfasst werden die entsprechenden Buchungen durchgeführt, zum Zahllauf gegeben und die Originalrechnung von dort der entsprechenden Ablage zugeführt.

Vertiefungsinformationen

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Bilanzierung und Bewertung des kirchlichen Vermögens und der Schulden [Anlage 2 zu § 17 Verwaltungsordnung doppische Fassung (VwO.d)]

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