Aktivierung einer Anlage im Bau (AiB)

Basisinformationen

Buchhalterisch gibt es Herstellungskosten, welche nach Abschluss der Investitionsmaßnahme zu aktivieren sind und dann auch innerhalb des Betriebsabrechnungsbogens (BAB) ersichtlich sind. Bis zur Aktivierung werden diese Herstellungskosten als sog. Anlage im Bau (AiB) dargestellt und sind nur innerhalb der Bilanz zu erkennen

Verfahrensablauf

Nach Eingang des Bauabnahmebeschlusses drucken die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anlagenbuchhaltung die sog. Anlage im Bau aus und übermitteln diese zur Plausibilitätsprüfung an den Finanzberater. Nach erfolgter Plausibilitätsprüfung werden ggfs. Korrekturbuchungen veranlasst und die Anlage im Bau zur Aktivierung freigegeben.

 

Vertiefungsinformationen

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Bilanzierung und Bewertung des kirchlichen Vermögens und der Schulden [Anlage 2 zu § 17 Verwaltungsordnung doppische Fassung (VwO.d)]

Ansprechpartner

für

Themenschwerpunkt