Dauerbuchungen

Basisinformationen

Auch kirchliche Körperschaften, ihre Einrichtungen oder Vereine können regelmäßige Zahlungsverpflichtungen eingehen und/oder regelmäßige Einnahmen aus vertraglichen Ansprüchen erzielen, so dass die Einrichtung einer wiederkehrenden Buchung, einer sog. Dauerbuchung, notwendig ist.

Voraussetzungen

Regelmäßig (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich) wiederkehrende Zahlungsausgänge oder Zahlungseingänge

Verfahrensablauf

Wenn regelmäßig wiederkehrende Zahlungsein- oder ausgänge bekannt werden, wird in Absprache mit der Kirchengemeinde eine sog. Dauerbuchung eingerichtet. Die Information über die Einrichtung oder Änderung einer Dauerbuchung wird intern an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Rechnungswesen (Kreditoren-/Debitorenbuchhalter) weitergegeben. Diese prüfen die vorhandenen Dauerbuchung und fügen die entsprechenden Änderungen hinzu oder legen eine neue Dauerbuchung an. Sobald die Kirchengemeinde ein aussetzen oder eine Aufgabe dieser Dauerbuchung wünschen so muss dies mit einem entsprechenden Vorlauf von 4 Wochen mitgeteilt werden.

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