Kirchengemeinden und Kirchenkreise veranstalten Freizeiten für Erwachsene, Jugendliche und Kinder, sowie Freizeiten im Rahmen des kirchlichen Unterrichts. Für diese Freizeiten fallen Kosten an und es werden auch Einnahmen erzielt, welche auch buchhalterisch dargestellt werden müssen.
Verfahrensablauf
Die kirchliche Körperschaft, welche eine Freizeit ausrichtet, teilt dies der kreiskirchlichen Verwaltung mit, es wird ein Abrechnungsobjekt [Link] für diese Freizeit eingerichtet werden. Dem Abrechnungsobjekt wird eine entsprechende Abrechnungsobjektnummer zugeteilt. Diese Nummer wird an die kirchliche Körperschaft weitergeleitet und die mit der Freizeit im Zusammenhang stehenden Einnahmen und Ausgaben werden auf dem freizeitspezifischen Abrechnungsobjektes gebucht. Die kirchliche Körperschaft gibt die Nummer des Abrechnungsobjektes bei Anmeldung als Kassenzeichen für die Überweisung an die Teilnehmer weiter.