Vorschuss für Freizeiten
Basisinformationen
Kirchengemeinden und Kirchenkreise veranstalten Freizeiten für Erwachsene, Jugendliche und Kinder, sowie Freizeiten im Rahmen des kirchlichen Unterrichts.
Für diese Freizeiten fallen regelmäßig Kosten an, welche in Bar beglichen werden müssen (z.B. Lebensmitteleinkäufe). Hierfür kann ein Vorschuss beantragt werden.
Voraussetzungen
Notwendigkeit der Nutzung von Bargeld
Verfahrensablauf
Die Kirchengemeinde stellt mit Genehmigung des Finanzkirchmeisters/ der Finanzkirchmeisterin einen Antrag auf Auszahlung eines Vorschusses. Dieser Vorschuss wird an die Kirchengemeinde ausgezahlt. Nach Beendigung der Freizeit muss eine Freizeitabrechnung eingereicht werden und die wirklich angefallenen Kosten werden gebucht und mit dem Vorschuss abgerechnet.
Erforderliche Unterlagen
Freizeitabrechnung
Vertiefungsinformationen
Zuschuss für Freizeiten