Schwangerschaft

Basisinformationen

Die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz unterliegt während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit dem besonderen Schutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchuG). So kann es möglich sein, dass Arbeitnehmerinnen ein arbeitsplatzbezogenes, sog. generelles Beschäftigungsverbot oder ein individuelles, auf ihre persönliche gesundheitliche Gefährdung gerichtete, Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Arbeitnehmerinnen haben ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft zu unterrichten, der Arbeitgeber muss die verwaltende Stelle unverzüglich über die Schwangerschaft der jeweiligen Arbeitnehmerin in Kenntnis zu setzten.

Voraussetzungen

Formulare

Antrag auf Elternzeit

Verfahrensablauf

In der Regel teilt die Arbeitnehmerin oder ihre Anstellungskörperschaft die Schwangerschaft der Verwaltung mit. Ein vorläufiges Beschäftigungsverbot wird, soweit erforderlich, durch den Arbeitgeber in Abstimmung mit der Personalberaterin ausgesprochen. Eine schriftliche Aussprache des Beschäftigungsverbotes erfolgt in einem zweiten Schritt durch den Fachbereich Personal, der ebenfalls eine ärztliche Untersuchung, zur Klärung des Immunstatus, anordnet. Spricht das Untersuchungsergebnis auch für ein Beschäftigungsverbot, so kann der Arbeitgeber, unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob eine anderweitige Beschäftigung unter Ausschuss der generellen oder individuellen Gefährdungen für die Arbeitnehmerin und ihr Kind möglich ist, und ggfs. eine temporäre Versetzung anordnen. Sollte eine anderweitige Beschäftigung nicht möglich sein, so wird das endgültige Beschäftigungsverbot durch den Fachbereich Personal ausgesprochen, der zentralen Gehaltsabrechnungsstelle (zGaSt) und dem staatlichen Amt für Arbeitsschutz mitgeteilt. Unabhängig von der Erteilung eines Beschäftigungsverbotes werden schwangere Arbeitnehmerinnen um ärztliche Mitteilung des voraussichtlichen Entbindungstermins gebeten und ihnen wird ein Elternzeitantrag zugesandt.

Erforderliche Unterlagen

Formlose Mitteilung der Schwangerschaft, Mitteilung des voraussichtlichen Entbindungstermins; Antrag auf Elternzeit

Rechtsgrundlage

Ansprechpartner

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