Renteneintritt

Basisinformationen

Einen Anspruch auf die sog. Regelaltersrente haben alle diejenigen, die mindestens fünf Jahre gearbeitet haben oder Kinder erzogen haben (sog. Mindestversicherungszeit). Ferner muss ein bestimmtes Rentenalter erreicht sein. Eine Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt ist grundsätzlich möglich.

Verfahrensablauf

Nach dem Bekanntwerden des Renteneintritts stößt der Fachbereich Personal eine gesonderte Meldung an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) an (Meldung 57). Ferner wird der Rentenbescheid beim Arbeitnehmer angefordert und der Antrag auf Auszahlung der Betriebsrente vorbereitet. Nach Eingang des Rentenbescheides und des Antrages auf Betriebsrente werden diese an die zentrale Gehaltsabrechnungsstelle (zGaSt) und die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) versandt.

Erforderliche Unterlagen

vollständiger Rentenbescheid in Kopie und Antrag auf Betriebsrente

Ansprechpartner

für

Themenschwerpunkt