Neuer Versicherungsvertrag - Erweiterung des Versicherungsschutzes der Gebäudeversicherung
Basisinformationen
Neben den bereits in der Kirchengemeinde bestehenden Versicherungsverträgen gibt es immer wieder Situationen in denen ein neu zu versicherndes Risiko hinzutritt. Ein temporärer oder auch dauerhafter Versicherungsvertrag sollte dann immer abgeschlossen werden.
Voraussetzungen
Neu zu versicherndes Risiko
Verfahrensablauf
Bei einem neu zu versichernden Risiko muss zunächst der konkrete Versicherungswunsch seitens der Kirchengemeinde festgestellt werden. Ist dieser festgestellt muss geprüft werden, ob der gewünschte Versicherungsschutz zu realisieren ist. Nach Abgleich des Versicherungswunsches und der versicherbaren Risikos kann ein Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages an den Versicherer gestellt werden. Der Versicherer übermittelt ein Bestätigungsschrieben, welches nach Prüfung zu den Akten genommen wird.