Holzverkauf

Basisinformationen

Einige Kirchengemeinden verfügen über Waldbesitz. Diese Wälder müssen regelmäßig bewirtschaftet werden. Bei dieser Bewirtschaftung fällt regelmäßig Holz an, welches zum Verkauf angeboten wird. 

Verfahrensablauf

Die Bewirtschaftung der Wälder wird durch externe Unternehmen durchgeführt. Der Verkauf des Holzes erfolgt durch externe Stellen (z.B über die Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) u. a.  Die Rechnungsstellung und der  Rechnungsversand erfolgt ebenfalls durch externe Stellen (z. B. FBG, Forstamt) an die Käufer. Als Zahlungsempfänger ist die Kreiskirchenkasse angegeben, sodass der Zahlungseingang im Kreiskirchenamt überwacht werden kann.  

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