Handkassenabrechnung

Basisinformationen

Zur Leistung geringfügig Barzahlungen können Handvorschüsse gewährt werden, über diese muss jedoch einen sog. Handkassenabrechnung erfolgen. Diese hat spätestens zum Ende des Haushaltsjahres (kirchliche Körperschaften zum 31.12. und Tageseinrichtungen für Kinder zum 31.07.)zu erfolgen. Bei örtlichen eingerichteten Zahlstellen (Außenstellen der Finanzbuchhaltung) erfolgt die Abrechnung monatlich, soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

 

Voraussetzungen

Geringfügige Barzahlung; Eingerichtete örtliche Zahlstelle

Formulare

Verfahrensablauf

Die abzurechnenden Belege samt der erstellten und vom Kassenführer/ in unterschriebenen Aufstellung werden angeordnet an die Buchhaltung der Verwaltung weitergeleitet, dort wird die Rechnungsart festgelegt und die Unterlagen werden auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft. Bei Unklarheiten wird Kontakt mit der einreichenden Stelle aufgenommen. Bei Vollständigkeit und Plausibilität werden die Buchungen als Einzel- oder Sammelbuchungen vorgenommen und der Vorgang zur evtl. Auszahlung an die Bankbuchhaltung weitergeleitet.

Erforderliche Unterlagen

Alle abzurechnenden Originalbelege; Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben (Formular Handkassenabrechnung)

Vertiefungsinformationen

Rechtsgrundlage

Ansprechpartner

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