Finanzanlagen
Basisinformationen
Das kirchliche Vermögen ist in seinem Bestand zu erhalten und nach Möglichkeit zu verbessern. Aus dem kirchlichen Vermögen sollen ferner angemessene Erträge erzielt werden, so dass Geldvermögen im Rahmen von Finanzanlagen ertragserzielend angelegt wird. Kirchliche Finanzanlagen müssen insbesondere die Kriterien der Nachhaltigkeit und Sicherheit erfüllen, um eine Vermögensminderung durch spekulative Anlagen zu vermeiden.
Verfahrensablauf
Bei Neuanlage von Geldvermögen, Verkauf von Finanzanlagen oder bei Fälligkeit von Anlagen tritt die Fachleitung des Bereiches Finanzen mit den Bankinstituten in Kontakt und lässt sich dort über die aktuellen Anlagemöglichkeiten beraten. Nach Prüfung der Anlagemöglichkeiten und der gemeinschaftlichen Entscheidungsfindung durch zwei Bevollmächtigte werden die neuen Anlagen oder die Zuschreibungen zu bestehenden Finanzanlagen buchhalterisch dargestellt. Ebenso werden die damit im Zusammenhang stehenden Gebühren und Zinsguthaben buchhalterisch erfasst und der entsprechenden Finanzanlage zugeordnet.
Rechtsgrundlage
§ 49 Verwaltungsordnung Doppische Fassung (VwO.d); Richtlinie für Finanzanlagen