Anpassung von Mietverträgen
Basisinformationen
Grundsätzlich kann bei einem laufenden Mietverhältnis die Anpassung des Mietzinses möglich sein. Die Erhöhung des Mietzinses kann vertraglich durch eine Anpassungsklausel geregelt sein oder durch die gesetzlichen Bestimmungen
Voraussetzungen
Vorliegen einer Anpassungsklausel im Mietvertrag oder Veränderung des Mietspiegels inner halb der gesetzlich geregelten Fristen.
Verfahrensablauf
Bei vorliegen einer vertraglichen Anpassungsklausel wird der Mietzins entsprechend dieser Klausel durch die Beraterinnen und Berater Liegenschaften angepasst. Soll der Mietzins aufgrund von Veränderungen des Mietspiegels angepasst werden, so prüfen die Beraterinnen und Berater Liegenschaften die Möglichkeiten der Anpassung. In beiden Fällen wird unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften das entsprechende Mieterhöhungsbegehren gegenüber dem Mieter schriftlich mitgeteilt. Dieser hat die Möglichkeit der Mietzinserhöhung anzunehmen, jedoch besteht auch die Möglichkeit der Ablehnung des Begehrens. Sollte eine Ablehnung des Mietzinsbegehrens erfolgen müssten rechtliche Schritte geprüft werden.
Erforderliche Unterlagen
Geschlossener Mietvertrag mit allen Nebenabreden, soweit dieser nicht der Verwaltung vorliegt. Gültiger Mietspiegel