Arbeitsvertragsänderung

Basisinformationen

Bei einem Arbeitsvertrag handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag, welcher dazu dient ein Arbeitsverhältnis zu begründen. Bei kirchlichen Arbeitsgebern findet das kirchliche Arbeitsrecht in Form des BAT- KF Anwendung. Ein Arbeitsverhältnis ist in der Regel nicht starr, vielmehr können regelmäßige Anpassungen sinnvoll und notwendig sein, sowohl von Arbeitgeberseite, als auch von Arbeitnehmerseite. Vertragliche Änderungen können auch befristet (für einen bestimmten Zeitraum) geschlossen werden. Sie können nur im beiderseitigen Einvernehmen vereinbart werden. Für eine Änderung des Arbeitsvertrages auf Wunsch des Arbeitnehmers muss ein formloser Antrag an den Arbeitgeber gerichtet werden.

Verfahrensablauf

Sollte eine Änderung des bestehenden Arbeitsvertrages gewünscht sein, so wird dies in der Regel durch den Arbeitgeber dem Personalberater mitgeteilt. Änderungen können u. a. Stundenerhöhungen, -reduzierungen oder Änderung der tariflichen Eingruppierung sein. Werden diese Änderungswünsche bekannt muss zunächst ggfs. die Finanzierbarkeit geprüft werden. Im Anschluss an die interne Finanzierbarkeitsprüfung findet die Beratung des Arbeitgebers statt. Das Beratungsergebnis wird im System erfasst und der Fachbereich Personal wird informiert. Dieser prüft evtl. Änderungen in den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen. Bei der Notwendigkeit von Änderungen wird der Arbeitsnehmer entsprechend informiert. Stimmt dieser zu, so wird ein entsprechender Beschlussvorschlag und die Änderungsvereinbarungen erstellt, sowie eine Zustimmungserklärung für die Mitarbeitervertretung gefertigt. Diese Unterlagen werden mit der Bitte um Rückgabe an den Arbeitgeber versandt. Nach Unterlagenrücklauf werden die entsprechenden Änderungen an die Gehaltsabrechnungsstelle gemeldet, soweit nötig werden auch andere Institutionen (z.B. der Landschaftsverband) über die Änderungen unterrichtet.

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag des Arbeitnehmers an Arbeitgeber

Beschluss/Personalentscheidung des Arbeitgebers (soweit vorhanden)

Ansprechpartner

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