Abrechnung der Versicherungsprämie für Gebäudehaftpflichtversicherung
Basisinformationen
Nur für den Kirchenkreis Iserlohn!
Die Gebäudehaftpflichtversicherungen der Kirchengemeinden im Kirchenkreis Iserlohn sind durch einen Rahmenvertrages mit der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) abgeschlossen.
Verfahrensablauf
Die EKvW behalten die Versicherungsprämie von den Kirchensteuerzuweisungen ein. Die Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichs Liegenschaften fertigen eine Aufstellung der Gebäude auf welche die Versicherung umgelegt werden muss und reichen diese Zwecks Umbuchung an die Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichs Rechnungswesens weiter.